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Für niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Kliniken bieten sich mit der »integrierten Versorgung« neue Möglichkeiten an, die Kunden- und Patientenbindung zu stärken. Über Vereinbarungen zwischen den einzelnen Vertragspartnern werden den Kassen neue Modelle vorgelegt, die eine bessere Versorgung der Patienten gewährleisten. Das heißt für die Ärzte: gemeinsame Betreuung, gemeinsame Vergütung. Ob sich die Zusammenarbeit lohnt, hängt von den preislichen Vereinbarungen mit den Kassen ab.
Die nach dem vorliegenden Vertrag an der medizinischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Insbesondere übernehmen die beteiligten Leistungserbringer die Gewähr dafür, dass sie die organisatorischen, betriebswirtschaftlichen sowie die medizinischen und medizintechnischen Voraussetzungen für die vereinbarte integrierte Versorgung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des medizinischen Fortschritts erfüllen. Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind nach Maßgabe der nachfolgenden sowie der gesetzlichen Bestimmung für teilnehmende Leistungserbringer verpflichtend.
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